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Steuererleichterungen für Solaranlagenbesitzer 2023 Das Jahressteuergesetz 2023 bringt erfreuliche Neuigkeiten für private Solaranlagenbesitzer mit einer maximalen Leistung von 30 kWp. Ab dem 1. Januar 2023 gelten Steuererleichterungen, die sowohl für Neukunden als auch für bestehende Anlagen gelten. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Informationen zu den Steueränderungen für Solaranlagen vorgestellt. 1. Mehrwertsteuer von 0 % für neue Kunden Ab dem 1. Januar 2023 profitieren Neukunden von einem Mehrwertsteuersatz von 0 % auf ihre Solaranlage. Sowohl der Kauf als auch die Mietzahlungen über 20 Jahre sind von der Mehrwertsteuer befreit. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Die Wallbox fällt nicht unter das neue Steuergesetz und bleibt weiterhin mehrwertsteuerpflichtig. 2. Einkommensteuer von 0 % Eine weitere erfreuliche Steueränderung betrifft die Einkommensteuer. Ab dem Jahr 2022 sind alle Solaranlagen von der Einkommensteuer befreit, unabhängig davon, ob es sich um neue oder bereits bestehende Anlagen handelt. 3. Gewerbesteuer bleibt bei 0 % Für Besitzer einer Solaranlage auf dem eigenen Dach bleibt es auch in Zukunft unverändert: Es ist keine Anmeldung als Gewerbe erforderlich, und es fällt keine Gewerbesteuer an. Wer kann vom Nullsteuersatz profitieren?            Bitte Formular ausfüllen Um in den Genuss des Nullsteuersatzes zu kommen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der Standort der Anlage sowie die Rechnungs- und Lieferadresse müssen sich in Deutschland befinden, da es sich um ein deutsches Steuergesetz handelt. Der Nullsteuersatz gilt ausschließlich für den Betreiber der Photovoltaikanlage. Gewerbliche Händler, Installateure und Wiederverkäufer erhalten eine Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer und können diese wie gewohnt als Vorsteuer erstattet bekommen. Die installierte Nennleistung der PV-Anlage muss gemäß dem Marktstammdatenregister (MaStR) kleiner als 30 kWp sein. Welche Produkte sind betroffen? Die Begünstigung umfasst vor allem: Solarmodule, einschließlich der für den Betrieb der Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und Speicher zur Stromspeicherung. Zu den wesentlichen Komponenten zählen: Wechselrichter Dachhalterung Energiemanagement-System Solarkabel Wieland-Steckdose (Einspeisesteckdose) Funk-Rundsteuerungsempfänger Backup-Box und Einrichtungen zur Notstromversorgung Voraussetzungen für den Nullsteuersatz: Die Anlage muss auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden stehen, die gemeinnützigen Zwecken dienen. So funktioniert der Bestellprozess: Bestellung aufgeben Formular ausfüllen Nullsteuersatz nutzen Die betroffenen Komponenten sind im BESA energy Shop mit einem Steuersatz von 0 % ausgewiesen und können dort online bestellt werden. Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie eine Kopie Ihrer Bestellung aus dem Shop. Im Anschluss wird Ihnen das Formular "Mehrwertsteuerbefreiung PV Anlagen 2023" per E-Mail zugesand. In diesem Formular bestätigen Sie, dass Sie die im Jahressteuergesetz 2022 festgelegten Bedingungen erfüllen. Sie können das Formular bequem am Computer oder Smartphone ausfüllen und digital unterschreiben. Anschließend senden Sie das ausgefüllte Formular an [email protected] und wir werden Ihre Bestellung bearbeiten. Sollten Sie die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, korrigieren wir Ihre Bestellung entsprechend dem gültigen Mehrwertsteuersatz und bitten Sie, den Differenzbetrag mit der gewählten Zahlungsmethode nachzuzahlen. Sollten wir die PDF-Datei nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bestellung erhalten, sind wir berechtigt, die MwSt. nachzufordern. Alternativ können Sie Ihren Bestellwunsch inklusive Mehrwertsteuer auch direkt per E-Mail an [email protected] senden. FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuer bei Photovoltaikanlagen Im Zusammenhang mit den Steuererleichterungen für PV-Anlagen im Jahr 2023 gibt es zwölf häufig gestellte Fragen, die im Folgenden beantwortet werden: Frage 1: Gibt es Unterschiede zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer für PV-Anlagen? Antwort: Nein, es besteht kein Unterschied. Umgangssprachlich wird oft von Mehrwertsteuer gesprochen, aber der Fachbegriff ist Umsatzsteuer. Frage 2: Was hat sich bei der Mehrwertsteuer auf PV zum 1. Januar 2023 geändert? Antwort: Gemäß § 12 Abs. 3 UStG entfällt ab dem 1. Januar 2023 die Mehrwertsteuer für die Lieferung einer PV-Anlage, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Regelung betrifft nicht nur die Lieferung der PV, sondern auch die Lieferung aller Komponenten. Frage 3: Unter welchen Voraussetzungen greift der Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer auf PV? Antwort: Der Nullsteuersatz gilt für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren von PV-Anlagen und Komponenten, die ab dem 1. Januar 2023 installiert werden. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden installiert wird. Frage 4: Ab wann gilt der Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer auf PV? Antwort: Der Nullsteuersatz gilt grundsätzlich für Lieferungen von PV-Anlagen ab dem 1. Januar 2023. Es gibt jedoch Unterschiede, wenn der Verkäufer auch die Montage übernimmt. Frage 5: Greift der Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer auch für Bestandsanlagen? Antwort: Der Nullsteuersatz gilt nicht für Bestandsanlagen, es sei denn, es erfolgen Reparaturen oder Erweiterungen ab dem 1. Januar 2023. Fazit: Steuerliche Entlastung für Solaranlagenbesitzer Die Steuererleichterungen für Solaranlagenbesitzer ab dem Jahr 2023 bringen eine willkommene Entlastung für private Photovoltaik-Betreiber. Mit einem Mehrwertsteuersatz von 0% und einer Befreiung von der Einkommensteuer wird die Nutzung von Solaranlagen noch attraktiver und nachhaltiger. Bei der Anschaffung oder Miete einer Solaranlage sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die genauen steuerlichen Regelungen im Vertrag entsprechend ausgewiesen sind.

BESA energy GmbH
20.07.2023

Erschwingliche Finanzierung für erneuerbare Energien Photovoltaik-Anlagen bieten eine nachhaltige Möglichkeit, erneuerbare Energie zu gewinnen und damit den eigenen Strombedarf zu decken. Die Anschaffung einer solchen Solaranlage kann jedoch eine beträchtliche Investition darstellen. Hier kommt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ins Spiel, die mit ihrem Förderprogramm Nummer 270 eine attraktive Finanzierungsoption für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bietet. Förderung von Solaranlagen und erneuerbaren Energien Das Förderprogramm Nummer 270 der KfW unterstützt nicht nur den Kauf von Photovoltaik-Anlagen, sondern auch die Erweiterung bestehender Anlagen. Darüber hinaus umfasst die Förderung auch andere erneuerbare Energien wie Windkraft, Wasserkraft, Biogas und mehr. Sogar die Kosten für Batteriespeicher können in die Förderung einbezogen werden. Dadurch eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten für die nachhaltige Energiegewinnung. Zielgruppen und Förderkriterien Die Förderung steht einer breiten Zielgruppe offen. Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen können gleichermaßen von den zinsgünstigen Darlehen und den vorteilhaften Tilgungsbedingungen profitieren. Sowohl Neuinvestitionen als auch Erweiterungen bestehender Anlagen werden gefördert. Nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland können Investitionen in erneuerbare Energien unterstützt werden. Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland bestehen hierbei besonders vorteilhafte Bedingungen. Die Beantragung der Förderung Die Beantragung der Förderung erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über die Hausbank des Antragstellers. Die Hausbank prüft das Vorhaben und die Kreditwürdigkeit des Antragstellers und reicht anschließend den Antrag bei der KfW ein. Nach einer positiven Prüfung durch die KfW kann der Kreditvertrag bei der Hausbank abgeschlossen werden. Kreditkonditionen im Überblick Die Kreditlaufzeit beträgt grundsätzlich mindestens 2 Jahre. Der individuelle Zinssatz wird von der Hausbank ermittelt und hängt von der Bonität des Antragstellers sowie dem Standort ab. Die Kredithöhe kann bis zu 100 % der Investitionskosten betragen, maximal jedoch 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Während der tilgungsfreien Zeit sind nur Zinszahlungen fällig, danach folgen vierteljährliche Raten zuzüglich der Zinsen auf den Kreditbetrag. Bei Bedarf ist auch eine außerplanmäßige Tilgung möglich. Fazit: Nachhaltige Energiegewinnung leicht gemacht Das Förderprogramm Nummer 270 der KfW bietet eine hervorragende Möglichkeit, den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen und nachhaltige Projekte im Bereich Photovoltaik und andere erneuerbare Energien zu finanzieren. Die Kombination aus zinsgünstigen Darlehen und attraktiven Tilgungsbedingungen macht die KfW-Förderung besonders interessant für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten. Durch die Förderung von Solaranlagen und anderen erneuerbaren Energien wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch langfristig in eine nachhaltige und unabhängige Energieversorgung investiert.

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MZ Artikel

Titel: Die Energiewende von unten - Die Sonnen-Sparbuchse auf dem Balkon

In einem aktuellen Zeitungsartikel der MZ wird die Bedeutung von Photovoltaik-Anlagen auf Balkonen und in Gärten als Beitrag zur Energiewende in Deutschland beleuchtet. Mit Blick auf die steigenden Energiepreise und die Notwendigkeit der Reduktion von CO2-Emissionen gewinnen solche kleinen Anlagen immer mehr an Bedeutung.

Besonders geehrt fühlen wir uns dabei, dass unsere Firma BESA-Energy in dem Artikel als Wegbereiter für die Energiewende von unten genannt wird. Wir sind spezialisiert auf die Installation von maßgeschneiderten Photovoltaik-Anlagen auf Balkonen und in Gärten.

Die Idee, selbst produzierten Solarstrom ins Netz einzuspeisen und dafür eine Vergütung zu erhalten, ist nicht neu. Doch nicht jeder kann eine großflächige Solaranlage auf seinem Dach installieren. Deshalb sind Photovoltaik-Anlagen auf Balkonen und in Gärten eine sinnvolle Alternative für alle, die einen Beitrag zur Energiewende leisten möchten.

Die Kosten für solche Anlagen sind in den letzten Jahren deutlich gesunken und die Technologie hat sich weiterentwickelt. Selbst kleine Anlagen können heute eine beachtliche Menge Strom erzeugen. Besonders wichtig ist dabei, dass der Strom direkt vor Ort genutzt werden kann und somit teure Transportkosten entfallen.

Die Energiewende von unten, also von jedem Einzelnen in der Gesellschaft, ist ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Photovoltaik-Anlagen auf Balkonen und in Gärten tragen dazu bei, dass immer mehr Menschen aktiv zum Klimaschutz beitragen können.

Wir von BESA-Energy bieten maßgeschneiderte Lösungen für die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Balkonen und in Gärten an. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie auch Sie einen Beitrag zur Energiewende leisten können.

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